CO2-Bonus-Malus-Regelung
Im Rahmen der Bonus-Malus-Regelung bei Dienstwägen gilt seit 1. Januar 2017 in der uvex group ein neutraler Korridor von 110 bis 120 Gramm CO2 laut Herstellerangaben, in welchem weder ein Bonus noch ein Malus bei der Zuzahlung der Firmen-PKWs anfällt. Die Bonus-Malus-Regelung hat einen Anreiz geschaffen, sich für umweltfreundlichere Fahrzeugkonfigurationen zu entscheiden.
Seit 1. September 2017 wurde EU-weit ein neues Messverfahren zur Bestimmung der Abgasemissionen eingeführt (sog. WLTP). Durch die neue, realitätsnähere Prüfmethode steigen die CO2-Werte zwangsläufig deutlich um bis zu 30 % an. Aus Nachhaltigkeitsgründen wurde der Bonus-Malus-Korridor trotz dieser Steigerung nicht erhöht, sondern blieb unverändert. Ebenso gilt die Sonderregelung für VAN-Fahrzeuge weiterhin in Höhe von 139 Gramm.

Fokus auf Kraftstoffverbrauch und dem daraus resultierenden CO2-Ausstoß
Die uvex group hält ihre Mitarbeiter an, eine treibstoffsparende Fahrweise einzuhalten und das Tanken an Autobahntankstellen möglichst zu vermeiden. Vielfahrer, d.h. Mitarbeiter mit mehr als 40.000 km jährlicher Fahrleistung, müssen ein ADAC-Eco-Kombi-Training (Eco + Fahrsicherheitstraining) absolvieren.
Seit dem Geschäftsjahr 2018/19 werden „Wenig-Fahrer“ mit einer jährlichen Kilometerlaufleistung bis maximal 15.000 km mit einem Bonus in ihrer Kostenkalkulation belohnt.
Neu ist außerdem die Berücksichtigung eines Bonus, wenn Fahrzeuge mit einer Reifengröße von nur 17“, 16“ oder 15“ gefahren werden, da der Kraftstoffverbrauch bzw. CO2-Ausstoß bei breiteren Reifen deutlich ansteigt.

Als besonderen Anreiz zur Unterstützung der Nachhaltigkeit, kann der dienstwagenberechtigte Mitarbeiter bei Unterschreitung seines finanziellen Rahmens, eine Ersatzmobilität in Form einer Jahreskarte für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Anspruch nehmen. Dadurch liefert der Mitarbeiter sowie das Unternehmen einen Beitrag zur Reduzierung der Belastung des innerstädtischen Verkehrs. 

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