CO2-Bonus-Malus-Regelung
Im Rahmen der Bonus-Malus-Regelung bei Dienstwägen gilt seit 1. Januar 2017 in der uvex group ein neutraler Korridor von 110 bis 120 Gramm CO2 laut Herstellerangaben, in welchem weder ein Bonus noch ein Malus bei der Zuzahlung der Firmen-PKWs anfällt. Die Bonus-Malus-Regelung hat einen Anreiz geschaffen, sich für umweltfreundlichere Fahrzeugkonfigurationen zu entscheiden. Seit 1. September 2017 wurde EU-weit ein neues Messverfahren zur Bestimmung der Abgasemissionen eingeführt (sog. WLTP). Durch die neue, realitätsnähere Prüfmethode steigen die CO2-Werte zwangsläufig deutlich um bis zu
30 % an. Aus Nachhaltigkeitsgründen wurde der Bonus-Malus-Korridor trotz dieser Steigerung nicht erhöht, sondern blieb unverändert. Ebenso gilt die Sonderregelung für VAN-Fahrzeuge weiterhin in Höhe von 139 Gramm.

Fokus auf Kraftstoffverbrauch und dem daraus resultierenden CO2-Ausstoß
Ab August 2019 wird mit Einführung der aktualisierten Kfz.-Richtlinie noch mehr der Fokus auf den Kraftstoffverbrauch und dem daraus resultierenden CO2-Ausstoß gelegt. Verbrauchsintensivere Fahrzeuge (Allrad, SUV, leistungsstärkere Motoren) führen zwangsläufig zu einer deutlich höheren privaten Zuzahlung oder zu einem Ausstattungsverzicht. In einer Übersicht mit Ampelsystem wird für den Anforderer eines Neuwagens positive Nachhaltigkeitseinflüsse durch niedrigen Spritverbrauch bzw. daraus resultierende Kostenvor- und Kostennachteile aufgezeigt.

Förderung einer Ersatzmobilität
Zur Förderung einer Ersatzmobilität kann bei einer Unterschreitung des Budgets (Guthaben bei Zuzahlungsbetrag) durch den Fahrzeugnutzer alternativ eine „Jahreskarte für den ÖPNV“ oder eine „Bahncard“ beantragt werden. Mit diesem Mobilitätsangebot will die uvex group eine Reduzierung der jährlichen Kilometerfahrleistung erreichen bzw. den Individualverkehr mit umweltschonenden Alternativen unterstützen.

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