Lieferkette

Alle Kernlieferanten werden schriftlich über ein Quality Agreement dazu verpflichtet, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen und unseren Sozialstandard einzuhalten. Dort sind die Grundlagen der Zusammenarbeit geregelt, wie Menschenrechte, Arbeitsverfahren, Gesundheit und Sicherheit, Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, Betriebstätigkeit, Heimarbeit und Unterauftragvergabe, Korruptionsbekämpfung, Bestechung und Gewährung von Vorzügen sowie Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikoländern. Die Einhaltung der Verpflichtungen wird durch die Auditierung der Lieferanten in Zusammenarbeit mit dem externen Unternehmen UL sichergestellt.

Das bevorstehende Lieferkettengesetz wird durch unseren Sozialstandard bereits jetzt weitestgehend erfüllt.

Beschwerdeverfahren

Arbeitnehmer, Lieferanten, Vertreter und Unterauftragnehmer können Verstöße gegen den Sozialstandard der uvex group an compliance@uvex.de melden. Diese Meldungen können vertraulich erfolgen und die Identität des Meldenden wird nicht offengelegt.

Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass auch Unterauftragnehmer, Lieferanten und eigene Geschäftspartner über dieses Meldeverfahren informiert sowie auf seine vertrauliche Natur aufmerksam gemacht werden.

Neben der oben genannten Kontaktmöglichkeit wurde zudem ein externer Ombudsservice eingerichtet. Dieser ist wie folgt erreichbar:

Ombudsservice:
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nymphenburger Str. 3b
80335 München
Deutschland
Telefon: +49 89 55066-525
E-Mail: ombudsservice.uvex@bakertilly.de

uvex und die EU-Chemikalienverordnung REACH

Die Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) regelt seit 1. Juni 2007 das Chemikalienrecht im EU-Raum. Selbstverständlich kommen wir den Verpflichtungen, die sich aus den Zielen von REACH und deren Umsetzung ergeben, uneingeschränkt nach. Denn der Schutz des Menschen, aber auch der Umwelt, wird bei uns auch in Bezug auf chemische Schadstoffe großgeschrieben. Und das schon seit vielen Jahren. Bereits 2007 wurde eine eigene uvex RSL entwickelt, deren Anforderungen noch einmal deutlich strenger sind als die gesetzlichen Vorgaben der REACH-Verordnung. Sie wird regelmäßig angepasst, um schnell auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu reagieren. Der Einsatz von schädlichen Substanzen ist dadurch in uvex Produkten grundsätzlich verboten. Wenn in Ausnahmefällen der Einsatz unvermeidbar ist, gelten sehr strenge Auflagen für die Verwendung, sodass eine Gefährdung von Nutzern und Umwelt zu jeder Zeit ausgeschlossen werden kann.

Unsere Lieferanten müssen deshalb nicht nur die Konformität nach REACH, sondern auch die Einhaltung der uvex RSL bestätigen. Zusätzlich wird die Einhaltung aller dort festgehaltenen Grenzwerte durch unabhängige Laboratorien regelmäßig überprüft. Die Prüfmuster werden dabei sowohl bei unseren Lieferanten vor Ort als auch in unseren eigenen Lägern gezogen. Wir erhalten dabei mehr als 600 Prüfberichte im Jahr, dies entspricht zehntausenden Einzelergebnissen (Stand 2019).

Zur Restricted Substances List (> Rubrik Downloads)

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